====== Rechtsverhältnis ====== Ein Rechtsverhältnis bezeichnet eine rechtliche Beziehung zwischen zwei oder mehr [[Rechtssubjekt|Rechtssubjekten]] (natürlichen oder juristischen Personen), die durch [[Grundrecht:Rechte und Pflichten]] [-> [[Vertrag]], [[Schuldverhältnis]]] charakterisiert ist. ===== siehe auch ===== -> [[Grundrecht:Recht]] \\ Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.