====== Rechtsmissbräuchliche Abmahnung ====== § 8 (4) UWG -> [[Wettbewerbsrecht:Rechtsmissbrauch]] \\ -> [[Wettbewerbsrecht:Serienabmahnung]] \\ Eine urheberrechtliche [[Abmahnung]] ist insbesondere dann missbräuchlich, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Verletzer einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.((vgl. § 8 Abs. 4 UWG; BGH, GRUR 2013, 176 Rn. 21 - Ferienluxuswohnung)). Grundsätzlich nicht missbräuchlich ist die Vornahme gesonderter Abmahnungen gegenüber unterschiedlichen Adressaten wegen eigenständiger Rechtsverletzungen.((vgl. BGH, GRUR 2013, 176 Rn. 23 - Ferienluxuswohnung)) Eine berechtigte Abmahnung ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie eine Reaktion auf die Abmahnung eines vergleichbaren Verstoßes ist.((BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - Berechtigte Gegenabmahnung)) ===== siehe auch ===== -> [[Abmahnung]] \\ -> [[Unberechtigte Abmahnung]] \\