====== Rechte ====== Unter den Rechten der [[Vertragsparteien]] versteht man die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten [[Ansprüche]] und Befugnisse, die den Parteien eines [[Vertrag|Vertrages]] zustehen. Diese Rechte ermöglichen es den Vertragsparteien, die Erfüllung der vereinbarten [[Leistungen]] einzufordern und Schutz vor Verletzungen des Vertrages zu erhalten. ===== siehe auch ===== -> [[Vertrag]] \\ Eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die gegenseitige Verpflichtungen und Rechte festlegt.