====== Privatrecht ====== Das Privatrecht bildet neben dem [[:öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] eine der beiden Hauptkategorien des [[Recht|Rechts]]. Der Begriff "[[allgemeines Privatrecht]]" bezeichnet den Teil des Privatrechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen [[Privatpersonen]] regelt. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht, das die Beziehungen zwischen Bürgern und dem Staat regelt, konzentriert sich das allgemeine Privatrecht auf private Rechtsverhältnisse, z. B. Verträge, Eigentum und Schadenersatz. Das [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch]] (BGB) ist das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Privatrechts. Das BGB regelt eine Vielzahl von Bereichen des Zivilrechts und ist von grundlegender Bedeutung, da es allgemeine Normen und Prinzipien bereitstellt, die für das gesamte Privatrecht gelten. Das Privatrecht umfasst neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch zahlreiche weitere Gesetze, die spezielle Rechtsbereiche regeln und teilweise als [[Sonderprivatrecht]] bezeichnet werden. Zu diesen Rechtsgebieten gehören z. B. das [[Handelsrecht:Handelsrecht]], das Arbeitsrecht und der [[:gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutz]]. ===== siehe auch ===== BGB -> [[Privatrecht:Bürgerliches Gesetzbuch]] \\ Das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Privatrechts, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen in Bereichen wie Vertragsrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht regelt.