====== Privatperson ====== Eine Privatperson ist eine [[natürliche Person]] (§ 1 (1) BGB), die im rechtlichen Sinne als Individuum auftritt, also ein Mensch mit [[Grundrecht:Rechte und Pflichten|Rechten und Pflichten]]. Sie agiert im Gegensatz zu [[juristische Person|juristischen Personen]] (wie Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen) (BGB, Titel 2) und tritt in der Regel in persönlicher Eigenschaft und nicht im Rahmen einer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit auf. ===== siehe auch ===== -> [[Person]] \\ Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden.