====== Obliegenheit ====== Die Obliegenheit betrifft das Gebot der eigenen Interessenwahrnehmung, die es erfordert, diejenige Sorgfalt zu beachten, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren((BGHZ 135, 235, 240)). Es geht also um ein "Verschulden gegen sich selbst".((BGH, Urt. v. 14. März 2006 - X ZR 46/04)) ===== siehe auch =====