====== Herausgabepflicht ====== **§ 667 BGB** Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. ===== siehe auch ===== * [[Internetrecht:Treuhänderische Registrierung eines Domainnamens]] (Internetrecht)