====== Finanzdienstleistung ====== Nach der Auffassung des vorlegenden Gerichts ist der Begriff der Finanzdienstleistung im Sinne von § 312b Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. gleich auszulegen wie in § 1 KWG.((BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - X ARZ 3/22)) ===== siehe auch =====