====== Erlöschen des Namensrechts ======= Das [[Namensrecht]] einer Person aus § 12 BGB (das auch ihren Künstlernamen schützt) erlischt mit dem Tod des Namensträgers. Ein Toter ist nicht mehr Rechtssubjekt und kann daher nicht mehr Träger des Namensrechts sein.((BGH, Urt. V. 5.10.2006 - I ZR 277/03 - kinski-klaus.de)) Wird der Name nach dem Tod der Person in einer Weise benutzt, die in das [[postmortales Persönlichkeitsrecht|postmortale allgemeine Persönlichkeitsrecht]] eingreift, besteht weiterhin Schutz.((BGH, Urt. V. 5.10.2006 - I ZR 277/03 - kinski-klaus.de)) ===== siehe auch ===== § 12 BGB-> [[Namensrecht]]