====== Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ====== Der eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb stellt nach ständiger Rechtsprechung eine nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Rechtsposition dar. -> [[Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]] ===== siehe auch ===== * [[Schadensersatz]]