====== Berechtigungsanfrage ====== Ob eine [[Abmahnung]] oder bloß eine Berechtigungsanfrage vorliegt, beurteilt sich maßgeblich danach, ob an den Adressaten ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsverlangen gerichtet wird.((BGH, Urteil vom 12.07.2011, Az. X ZR 56/09 – Besonderer Mechanismus; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2012, Az. I-2 U 1/12)) Zu berücksichtigen sind die gesamten Umstände aus der verständigen Sicht des Empfängerhorizonts.((OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014, Az. I-2 U 90/13)) ===== siehe auch ===== -> [[Verfahrensrecht:Berechtigungsanfrage]] (Verfahrensrecht)