====== Anspruchsgrundlage ====== Ein [[Schuldverhältnis]] bildet die Anspruchsgrundlage für eine [[Forderung]] im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB. Ein [[Anspruch]] ist das Recht, von einem anderen ein [[Tun]] oder [[Unterlassen]] zu verlangen. ===== siehe auch ===== -> [[Schuldverhältnis]]