====== Anspruch ====== Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein [[Tun]] oder [[Unterlassen]] zu verlangen. Das [[Schuldrecht]] befasst sich mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen. Eine [[Forderung]] stellt einen Anspruch des Gläubigers gegen einen Schuldner dar, kraft eines [[Schuldverhältnis|Schuldverhältnisses]] eine vereinbarte [[Leistung]] zu verlangen. Das [[Recht]], von einem anderen ein [[Tun]] oder [[Unterlassen]] zu verlangen (-> [[Anspruch]]), unterliegt der Verjährung [-> § 194 BGB -> [[Verjährung]]]. § 249 ff BGB, § 280 ff BGB, etc. -> [[Schadensersatzanspruch]] \\ § 1004 BGB -> [[Unterlassungsanspruch]] \\ § 242 BGB -> [[Unselbständiger Auskunftsanspruch]] \\ -> [[Leistungsanspruch]] \\ -> [[Auskunftsanspruch]] \\ -> [[Beseitigungsanspruch]] \\ -> [[Verhaltener Anspruch]] \\ ===== siehe auch ===== BGB -> [[Privatrecht]] -> [[Privatrecht:Schuldverhältnis]]