====== Zweck der internationalen Recherche ====== Artikel 15 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt den Zweck der internationalen Recherche zur Ermittlung des Standes der Technik. **Artikel 15 (2) PCT** Die internationale Recherche dient der Ermittlung des einschlägigen Standes der Technik. ===== siehe auch ===== Artikel 15 PCT -> [[internationale Recherche|Die internationale Recherche]] \\ Beschreibt die Durchführung und den Zweck der internationalen Recherche.