====== Zuständiger Bediensteter im internationalen Recherchenbericht ====== Regel 43.8 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Angabe des zuständigen Bediensteten im internationalen Recherchenbericht. **Regel 43.8 PCT** Im internationalen Recherchenbericht ist der Name des für den Bericht verantwortlichen Bediensteten der Internationalen Recherchenbehörde anzugeben. ===== siehe auch ===== Regel 43 PCT -> [[internationaler Recherchenbericht|Der internationale Recherchenbericht]] \\ Beschreibt die Anforderungen und Inhalte des internationalen Recherchenberichts.