====== Zusammenstellung der Bezugszeichen ====== Regel 11.13 (n) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) empfiehlt die Erstellung einer Zusammenstellung der Bezugszeichen. **Regel 11.13 (n) PCT** Enthalten die Zeichnungen eine große Zahl von Bezugszeichen, so wird dringend empfohlen, ein gesondertes Blatt mit einer Zusammenstellung aller Bezugszeichen und der durch sie gekennzeichneten Teile beizufügen. ===== siehe auch ===== Regel 11.13 PCT -> [[Besondere Bestimmungen für Zeichnungen]] \\ Definiert die besonderen Anforderungen für Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.