====== Zusätzliche Sprachenausgaben ====== Regel 86.2(b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Möglichkeit der Veröffentlichung des Blattes in zusätzlichen Sprachen. **Regel 86.2(b) PCT** Die Versammlung kann eine Ausgabe des Blattes in anderen als in den nach Absatz a erwähnten Sprachen anordnen. ===== siehe auch ===== Regel 86.2 PCT -> [[Sprachen, Form und Art der Veröffentlichung]] \\ Regelt die Sprachen, Form und Art der Veröffentlichung des Blattes.