====== Zusätzliche Gebühren und Widerspruch ====== Regel 40.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Zahlung zusätzlicher Gebühren und die Möglichkeit des Widerspruchs durch den Anmelder. Regel 40.2(a) PCT -> [[Festsetzung der zusätzlichen Gebühren]] \\ Beschreibt die Festsetzung der Höhe der zusätzlichen Recherchengebühren durch die Internationale Recherchenbehörde. Regel 40.2(b) PCT -> [[Entrichtung der zusätzlichen Gebühren]] \\ Regelt die Entrichtung der zusätzlichen Recherchengebühren an die Internationale Recherchenbehörde. Regel 40.2(c) PCT -> [[Widerspruch gegen zusätzliche Gebühren]] \\ Beschreibt die Möglichkeit des Anmelders, die zusätzlichen Gebühren unter Widerspruch zu zahlen und das Verfahren des Widerspruchs. Regel 40.2(d) PCT -> [[Zusammensetzung des Überprüfungsgremiums]] \\ Regelt die Zusammensetzung des Überprüfungsgremiums, das den Widerspruch prüft. Regel 40.2(e) PCT -> [[Widerspruchsgebühr und Rückzahlung]] \\ Beschreibt die Bedingungen für die Erhebung einer Widerspruchsgebühr und deren Rückzahlung. ===== siehe auch ===== Regel 40 PCT -> [[Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung (Internationale Recherche)]] \\ Regelt den Umgang mit mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung in internationalen Anmeldungen.