====== Zusätzliche Gebühren ====== Regel 68.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Festsetzung und Zahlung zusätzlicher Gebühren sowie das Widerspruchsverfahren. Regel 68.3(a) PCT -> [[Festsetzung der zusätzlichen Gebühren für die internationale vorläufige Prüfung]] \\ Beschreibt die Festsetzung der Höhe der zusätzlichen Gebühren. Regel 68.3(b) PCT -> [[Zahlung der zusätzlichen Gebühren]] \\ Regelt die Zahlung der zusätzlichen Gebühren an die Behörde. Regel 68.3(c) PCT -> [[Widerspruch gegen die zusätzlichen Gebühren]] \\ Beschreibt das Verfahren für den Widerspruch gegen die zusätzlichen Gebühren. Regel 68.3(d) PCT -> [[Zusammensetzung des Überprüfungsgremiums im Widerspruchsverfahren]] \\ Regelt die Zusammensetzung des Überprüfungsgremiums. Regel 68.3(e) PCT -> [[Widerspruchsgebühr]] \\ Beschreibt die Bedingungen für die Erhebung und Rückzahlung der Widerspruchsgebühr. ===== siehe auch ===== Regel 68 PCT -> [[Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung (internationale vorläufige Prüfung)]] \\ Behandelt die mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung im Rahmen der internationalen vorläufigen Prüfung.