====== Zurücknahme von Prioritätsansprüchen ====== Regel 90bis.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Zurücknahme von Prioritätsansprüchen. Regel 90bis.3 a) PCT -> [[Zeitpunkt der Zurücknahme von Prioritätsansprüchen]] \\ Beschreibt den Zeitpunkt, zu dem Prioritätsansprüche zurückgenommen werden können. Regel 90bis.3 b) PCT -> [[Zurücknahme mehrerer Prioritätsansprüche]] \\ Regelt die Zurücknahme mehrerer Prioritätsansprüche. Regel 90bis.3 c) PCT -> [[Wirksamkeit der Zurücknahme von Prioritätsansprüchen]] \\ Regelt die Wirksamkeit der Zurücknahmeerklärung von Prioritätsansprüchen. Regel 90bis.3 d) PCT -> [[Änderung des Prioritätsdatums]] \\ Beschreibt die Auswirkungen der Zurücknahme auf das Prioritätsdatum. Regel 90bis.3 e) PCT -> [[Internationale Veröffentlichung bei geänderter Frist]] \\ Regelt die internationale Veröffentlichung bei geänderter Frist aufgrund der Zurücknahme. ===== siehe auch ===== Regel 90bis PCT -> [[Zurücknahmen]] \\ Regelt die Zurücknahme der internationalen Anmeldung, von Bestimmungen, Prioritätsansprüchen und Anträgen.