====== Zurücknahme mehrerer Prioritätsansprüche ====== Regel 90bis.3 b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Zurücknahme mehrerer Prioritätsansprüche. **Regel 90bis.3 b) PCT** Enthält die internationale Anmeldung mehr als einen Prioritätsanspruch, so kann der Anmelder das in Absatz a vorgesehene Recht für einen, mehrere oder für alle Prioritätsansprüche ausüben. ===== siehe auch ===== Regel 90bis.3 PCT -> [[Zurücknahme von Prioritätsansprüchen]] \\ Regelt die Zurücknahme von Prioritätsansprüchen.