====== Zum Zeitpunkt der Zahlung geltender Betrag ====== Regel 57.3(d) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt den Betrag, der zum Zeitpunkt der Zahlung zu entrichten ist. **Regel 57.3(d) PCT** Als Bearbeitungsgebühr ist der zum Zeitpunkt der Zahlung geltende Betrag zu zahlen. ===== siehe auch ===== Regel 57.3 PCT -> [[Zahlungsfrist und zu zahlender Betrag]] \\ Beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr und den zu zahlenden Betrag.