====== Zugang für Entwicklungsländer ====== Artikel 50 (3) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) ermöglicht Entwicklungsländern den Zugang zu technischen Kenntnissen. **Artikel 50 (3) PCT** Die Informationsdienste werden in einer Weise betrieben, daß sie es besonders den Vertragsstaaten, die Entwicklungsländer sind, ermöglichen, technische Kenntnisse und technologisches Wissen unter Einschluß von zugänglichem veröffentlichtem Know-how zu erlangen. ===== siehe auch ===== Artikel 50 PCT -> [[Patentinformationsdienste]] \\ Ermöglicht dem Internationalen Büro, technische Informationen bereitzustellen.