====== Zu verwendendes Material ====== Regel 11.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) definiert das Material, das für die internationale Anmeldung verwendet werden muss. **Regel 11.3 PCT** Alle Bestandteile der internationalen Anmeldung sind auf biegsamem, festem, weißem, glattem, mattem und widerstandsfähigem Papier einzureichen. ===== siehe auch ===== Regel 11 PCT -> [[Bestimmungen über die äußere Form der internationalen Anmeldung]] \\ Legt die Anforderungen an die äußere Form der internationalen Anmeldung fest.