====== Zeitpunkt des Inkrafttretens ====== Artikel 61 (3)(a) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt den Zeitpunkt, zu dem Änderungen in Kraft treten. **Artikel 61 (3)(a) PCT** Jede Änderung der in Absatz 1 genannten Artikel tritt einen Monat nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die schriftliche Notifikation der verfassungsmäßig zustande gekommenen Annahme des Änderungsvorschlags von drei Vierteln der Mitgliedstaaten der Versammlung im Zeitpunkt der Beschlußfassung beim Generaldirektor eingegangen sind. ===== siehe auch ===== Artikel 61 (3) PCT -> [[Inkrafttreten von Änderungen]] \\ Erläutert, wann und wie Änderungen in Kraft treten.