====== Zeitpunkt der Zurücknahme von Prioritätsansprüchen ====== Regel 90bis.3 a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt den Zeitpunkt, zu dem Prioritätsansprüche zurückgenommen werden können. **Regel 90bis.3 a) PCT** Der Anmelder kann eine nach Artikel 8 Absatz 1 in der internationalen Anmeldung in Anspruch genommene Priorität vor Ablauf von 30 Monaten seit dem Prioritätsdatum jederzeit zurücknehmen. ===== siehe auch ===== Regel 90bis.3 PCT -> [[Zurücknahme von Prioritätsansprüchen]] \\ Regelt die Zurücknahme von Prioritätsansprüchen.