====== Zeitpunkt der Zurücknahme von Bestimmungen ====== Regel 90bis.2 a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt den Zeitpunkt, zu dem Bestimmungen zurückgenommen werden können. **Regel 90bis.2 a) PCT** Der Anmelder kann die Bestimmung eines Bestimmungsstaats vor Ablauf von 30 Monaten seit dem Prioritätsdatum jederzeit zurücknehmen. Die Zurücknahme der Bestimmung eines ausgewählten Staats bewirkt die Zurücknahme der entsprechenden Auswahlerklärung nach Regel 90bis.4. ===== siehe auch ===== Regel 90bis.2 PCT -> [[Zurücknahme von Bestimmungen]] \\ Regelt die Zurücknahme von Bestimmungen.