====== Zeitpunkt der Zurücknahme des Antrags oder von Auswahlerklärungen ====== Regel 90bis.4 a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt den Zeitpunkt, zu dem der Antrag oder Auswahlerklärungen zurückgenommen werden können. **Regel 90bis.4 a) PCT** Der Anmelder kann den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung, eine oder alle Auswahlerklärungen vor Ablauf von 30 Monaten seit dem Prioritätsdatum jederzeit zurücknehmen. ===== siehe auch ===== Regel 90bis.4 PCT -> [[Zurücknahme des Antrags oder von Auswahlerklärungen]] \\ Regelt die Zurücknahme des Antrags oder von Auswahlerklärungen.