====== Zahlungsfrist; zu zahlender Betrag ====== Regel 15.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt die Frist und den zu zahlenden Betrag der Anmeldegebühr fest. **Regel 15.3 PCT** Die internationale Anmeldegebühr ist innerhalb eines Monats nach Eingang der internationalen Anmeldung an das Anmeldeamt zu entrichten. Zu zahlen ist der zum Zeitpunkt des Eingangs geltende Betrag. ===== siehe auch ===== Regel 15 PCT -> [[Internationale Anmeldegebühr|Die internationale Anmeldegebühr]] \\ Regelt die Erhebung und Rückerstattung der internationalen Anmeldegebühr.