====== Zahlungsfrist und zu zahlender Betrag ====== Regel 57.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr und den zu zahlenden Betrag. Regel 57.3(a) PCT -> [[Allgemeine Zahlungsfrist]] \\ Beschreibt die allgemeine Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr. Regel 57.3(b) PCT -> [[Zahlungsfrist bei Übermittlung an die zuständige Behörde]] \\ Regelt die Zahlungsfrist, wenn der Antrag an die zuständige Behörde übermittelt wird. Regel 57.3(c) PCT -> [[Zahlungsaufforderung bei gleichzeitiger Prüfung und Recherche]] \\ Beschreibt die Zahlungsaufforderung, wenn die Prüfung gleichzeitig mit der Recherche beginnt. Regel 57.3(d) PCT -> [[Zum Zeitpunkt der Zahlung geltender Betrag]] \\ Regelt den Betrag, der zum Zeitpunkt der Zahlung zu entrichten ist. ===== siehe auch ===== Regel 57 PCT -> [[Bearbeitungsgebühr]] \\ Regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.