====== Zahlung der Bearbeitungsgebühr ====== Regel 45bis.2(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Zahlung der Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf eine ergänzende Recherche. **Regel 45bis.2(a) PCT** Für den Antrag auf eine ergänzende Recherche ist eine Gebühr zugunsten des Internationalen Büros (“Bearbeitungsgebühr für die ergänzende Recherche”) zu zahlen, die sich aus dem Gebührenverzeichnis ergibt. ===== siehe auch ===== Regel 45bis.2 PCT -> [[Bearbeitungsgebühr für die ergänzende Recherche]] \\ Regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf eine ergänzende internationale Recherche.