====== Wunsch nach regionalem Patent ====== Artikel 45 (2) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erlaubt es, im nationalen Recht eines Bestimmungsstaats festzulegen, dass die Auswahl eines Staates als Wunsch nach einem regionalen Patent gilt. **Artikel 45 (2) PCT** In dem nationalen Recht des genannten Bestimmungsstaats oder ausgewählten Staats kann vorgesehen werden, daß jede Bestimmung oder Auswahl eines solchen Staats in der internationalen Anmeldung als Hinweis auf den Wunsch anzusehen ist, ein regionales Patent nach dem regionalen Patentvertrag zu erhalten. ===== siehe auch ===== Artikel 45 PCT -> [[Regionale Patentverträge]] \\ Regelt die Beziehungen zu regionalen Patentverträgen und die Möglichkeit, regionale Patente zu beantragen.