====== Wirkung der Zurücknahme aller Bestimmungen ====== Regel 90bis.2 c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Wirkung der Zurücknahme aller Bestimmungen. **Regel 90bis.2 c) PCT** Die Zurücknahme der Bestimmungen aller Bestimmungsstaaten gilt als Zurücknahme der internationalen Anmeldung nach Regel 90bis.1. ===== siehe auch ===== Regel 90bis.2 PCT -> [[Zurücknahme von Bestimmungen]] \\ Regelt die Zurücknahme von Bestimmungen.