====== Wirksamkeit von Mitteilungen über die Verkürzung von Fristen ====== Regel 77.1(c) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Bedingungen für die Wirksamkeit von Mitteilungen über die Verkürzung von Fristen. **Regel 77.1(c) PCT** Mitteilungen über die Verkürzung einer früher festgesetzten Frist werden für Anträge wirksam, die später als drei Monate nach der Bekanntmachung der Mitteilung durch das Internationale Büro eingereicht werden. ===== siehe auch ===== Regel 77 PCT -> [[Befugnis nach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b]] \\ Regelt die Ausübung der Befugnis zur Festlegung von Fristen.