====== Wiederholung der angegebenen Klassifikation ====== Regel 70.5 a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) legt fest, dass die im Bericht nach Regel 43.3 angegebene Klassifikation wiederholt wird, wenn die Behörde mit der Klassifikation einverstanden ist. **Regel 70.5 a) PCT** In dem Bericht ist die nach Regel 43.3 angegebene Klassifikation zu wiederholen, falls die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde mit der Klassifikation einverstanden ist. ===== siehe auch ===== Regel 70.5 PCT -> [[Klassifikation im Bericht]] \\ Regelt die Klassifikation, die im internationalen vorläufigen Prüfungsbericht angegeben werden muss.