====== Wiederherstellung des Prioritätsrechts ====== Regel 49ter der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt und die Wiederherstellung durch das Bestimmungsamt. Regel 49ter.1 PCT -> [[Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt]] \\ Regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt. Regel 49ter.2 PCT -> [[Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Bestimmungsamt]] \\ Beschreibt die Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Bestimmungsamt. ===== siehe auch ===== PCT, Teil B -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil B: Regeln zu Kapitel I des Vertrags|Regeln zu Kapitel I des Vertrags]] \\ Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.