====== Wiederherstellung bei Sorgfalt ====== Regel 49ter.1(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Wirkung der Wiederherstellung bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt. **Regel 49ter.1(a) PCT** Hat das Anmeldeamt ein Prioritätsrecht nach Regel 26bis.3 wiederhergestellt aufgrund seiner Feststellung, dass das Versäumnis, die internationale Anmeldung innerhalb der Prioritätsfrist einzureichen, trotz Beachtung der nach den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt erfolgt ist, so hat diese Wiederherstellung vorbehaltlich des Absatzes c Wirkung in jedem Bestimmungsstaat. ===== siehe auch ===== Regel 49ter.1 PCT -> [[Wirkung der Wiederherstellung durch das Anmeldeamt]] \\ Regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt.