====== Wesentliche Unterlagen ====== Regel 43.5(a) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Angabe aller wesentlichen Unterlagen im internationalen Recherchenbericht. **Regel 43.5(a) PCT** Im internationalen Recherchenbericht sind alle Unterlagen anzugeben, die als wesentlich angesehen werden. ===== siehe auch ===== Regel 43.5 PCT -> [[Angabe der Unterlagen im internationalen Recherchenbericht]] \\ Beschreibt die Angabe von Unterlagen im internationalen Recherchenbericht.