====== Weitere Entschuldigungsgründe ====== Artikel 48 (2b) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) erlaubt Vertragsstaaten, Fristüberschreitungen auch aus anderen Gründen zu entschuldigen. **Artikel 48 (2b) PCT** Jeder Vertragsstaat kann, soweit er betroffen ist, eine Fristüberschreitung auch aus anderen Gründen als den in Buchstabe a genannten als entschuldigt ansehen. ===== siehe auch ===== Artikel 48 (2) PCT -> [[Entschuldigung von Fristüberschreitungen]] \\ Erläutert die Möglichkeiten der Vertragsstaaten, Fristüberschreitungen zu entschuldigen, und beschreibt die nationalen Regelungen dazu.