====== Vorschläge zur Änderung ====== Artikel 61 (1) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt, wie Vorschläge zur Änderung bestimmter Artikel eingereicht werden können. Artikel 61 (1)(a) PCT -> [[Einreichung von Änderungsvorschlägen]] \\ Beschreibt, wer Vorschläge zur Änderung bestimmter Artikel einreichen kann. Artikel 61 (1)(b) PCT -> [[Mitteilung der Änderungsvorschläge]] \\ Regelt, wie und wann die Vorschläge den Vertragsstaaten mitgeteilt werden. ===== siehe auch ===== Artikel 61 PCT -> [[Änderung einzelner Bestimmungen des Vertrags]] \\ Beschreibt das Verfahren zur Änderung bestimmter Vertragsbestimmungen.