====== Vorgeschriebene Währung ====== Regel 57.2(b) der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Währung, in der die Bearbeitungsgebühr zu zahlen ist. **Regel 57.2(b) PCT** Die Bearbeitungsgebühr ist in der oder einer der von der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde vorgeschriebenen Währung(en) (“vorgeschriebene Währung”) zu zahlen. ===== siehe auch ===== Regel 57.2 PCT -> [[Betrag und Überweisung]] \\ Regelt den Betrag der Bearbeitungsgebühr und die Überweisung.