====== Vorbereitung von Revisionskonferenzen ====== Artikel 55 (7) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Vorbereitung von Revisionskonferenzen durch das Internationale Büro. Artikel 55 (7a) PCT -> [[Vorbereitung in Zusammenarbeit mit dem Exekutivausschuss]] \\ Beschreibt die Vorbereitung der Revisionskonferenzen in Zusammenarbeit mit dem Exekutivausschuss. Artikel 55 (7b) PCT -> [[Konsultation von Organisationen]] \\ Regelt die Konsultation von zwischenstaatlichen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen. Artikel 55 (7c) PCT -> [[Teilnahme an Beratungen]] \\ Beschreibt die Teilnahme des Generaldirektors und des Personals an den Beratungen der Revisionskonferenzen. ===== siehe auch ===== Artikel 55 PCT -> [[Internationales Büro|Das Internationale Büro]] \\ Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.