====== Vorbereitung in Zusammenarbeit mit dem Exekutivausschuss ====== Artikel 55 (7a) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Vorbereitung der Revisionskonferenzen in Zusammenarbeit mit dem Exekutivausschuss. **Artikel 55 (7a) PCT** Das Internationale Büro bereitet in Übereinstimmung mit den Anweisungen der Versammlung und in Zusammenarbeit mit dem Exekutivausschuss die Revisionskonferenzen vor. ===== siehe auch ===== Artikel 55 (7) PCT -> [[Vorbereitung von Revisionskonferenzen]] \\ Beschreibt die Vorbereitung von Revisionskonferenzen durch das Internationale Büro.