====== Vom Bestimmungsstaat oder ausgewählten Staat zu entschuldigende Fristüberschreitungen ====== Regel 82bis der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen durch Bestimmungs- oder ausgewählte Staaten. Regel 82bis.1 PCT -> [[Bedeutung von “Frist” in Artikel 48 Absatz 2]] \\ Beschreibt die Bedeutung des Begriffs "Frist" im Kontext von Artikel 48 Absatz 2. Regel 82bis.2 PCT -> [[Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und andere Vorschriften]] \\ Regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und andere Vorschriften im Zusammenhang mit Fristüberschreitungen. ===== siehe auch ===== PCT, Teil D -> [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Teil D: Regeln zu Kapitel III des Vertrags|Regeln zu Kapitel III des Vertrags]] \\ Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.