====== Verwaltungsaufgaben des Internationalen Büros ====== Artikel 55 (1) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben durch das Internationale Büro. **Artikel 55 (1) PCT** Die Verwaltungsaufgaben des Verbands werden vom Internationalen Büro wahrgenommen. ===== siehe auch ===== Artikel 55 PCT -> [[Internationales Büro|Das Internationale Büro]] \\ Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.