====== Vertretung und Stimmrecht ====== Artikel 53 (3) des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt die Vertretung und das Stimmrecht der Delegierten. **Artikel 53 (3) PCT** Ein Delegierter kann nur einen Staat vertreten und nur im Namen eines Staats stimmen. ===== siehe auch ===== Artikel 53 PCT -> [[Versammlung]] \\ Beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Versammlung des Verbands.