====== Vertragsstaaten ====== Vertragsstaaten sind jene Staaten, die Vertragsparteien des PCT (-> [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]]) sind. Das bedeutet, dass diese Länder den PCT-Vertrag unterzeichnet und ratifiziert haben und somit die Möglichkeit bieten, über eine einzige internationale Patentanmeldung, die nach den PCT-Regeln eingereicht wird, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet Patentschutz zu beantragen. Artikel 1 PCT [-> [[Bildung eines Verbands]]] definiert den Zweck des Vertrags, einschließlich der internationalen Anmeldung und der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. ===== siehe auch ===== Art. 1 PCT -> [[Bildung eines Verbands]] \\ Bildet den Verband für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens.