====== Verspätete Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben ====== Regel 26quater.2 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) regelt das Verfahren bei verspäteter Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben. **Regel 26quater.2 PCT** Geht eine Berichtigung oder Hinzufügung einer Angabe nach Regel 4.11 nicht fristgerecht gemäß Regel 26quater.1 ein, so teilt das Internationale Büro dies dem Anmelder mit und verfährt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften. ===== siehe auch ===== Regel 26quater PCT -> [[Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben nach Regel 4.11]] \\ Regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben nach Regel 4.11.