====== Die Versammlung ====== Artikel 53 des [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens|Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Versammlung des Verbands. Artikel 53 (1) PCT -> [[Zusammensetzung der Versammlung]] \\ Beschreibt die Zusammensetzung der Versammlung und die Vertretung der Vertragsstaaten. Artikel 53 (2) PCT -> [[Aufgaben der Versammlung]] \\ Erläutert die Aufgaben und Befugnisse der Versammlung. Artikel 53 (3) PCT -> [[Vertretung und Stimmrecht]] \\ Regelt die Vertretung und das Stimmrecht der Delegierten. Artikel 53 (4) PCT -> [[Stimmrecht der Vertragsstaaten]] \\ Jeder Vertragsstaat verfügt über eine Stimme. Artikel 53 (5) PCT -> [[Quorum und Beschlussfähigkeit]] \\ Regelt das Quorum und die Beschlussfähigkeit der Versammlung. Artikel 53 (6) PCT -> [[Mehrheitserfordernisse]] \\ Beschreibt die Mehrheitserfordernisse für Beschlüsse der Versammlung. Artikel 53 (7) PCT -> [[Sachgebiete für verpflichtete Staaten]] \\ Regelt die Bezugnahme auf verpflichtete Staaten in bestimmten Sachgebieten. Artikel 53 (8) PCT -> [[Zulassung von Beobachtern]] \\ Regelt die Zulassung von Beobachtern zur Versammlung. Artikel 53 (9) PCT -> [[Bildung des Exekutivausschusses]] \\ Beschreibt die Bildung des Exekutivausschusses bei Überschreitung einer bestimmten Anzahl von Vertragsstaaten. Artikel 53 (10) PCT -> [[Vorbereitung von Programmen und Haushaltsplänen]] \\ Regelt die Vorbereitung von Jahresprogrammen und Haushaltsplänen bis zur Bildung des Exekutivausschusses. Artikel 53 (11) PCT -> [[Tagungen der Versammlung]] \\ Regelt die Einberufung und Durchführung von Tagungen der Versammlung. Artikel 53 (12) PCT -> [[Geschäftsordnung der Versammlung]] \\ Die Versammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. ===== siehe auch ===== PCT, Kapitel V -> [[Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens#Kapitel V: Verwaltungsbestimmungen|Verwaltungsbestimmungen]] \\ Regelt die Verwaltungsstrukturen und -verfahren des Verbands, einschließlich der Rolle der Versammlung und des Exekutivausschusses.