====== Veröffentlichungssprachen ====== Regel 48.3 der [[Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] (PCT) beschreibt die Sprachen, in denen die internationale Veröffentlichung erfolgt. Regel 48.3(a) PCT -> [[Veröffentlichung in der Einreichungssprache]] \\ Regelt die Veröffentlichung der internationalen Anmeldung in der Sprache, in der sie eingereicht wurde. Regel 48.3(b) PCT -> [[Veröffentlichung in Übersetzungssprache]] \\ Beschreibt die Veröffentlichung der internationalen Anmeldung in einer Übersetzungssprache. Regel 48.3(c) PCT -> [[Zweisprachige Veröffentlichung]] \\ Regelt die zweisprachige Veröffentlichung bestimmter Teile der internationalen Anmeldung. ===== siehe auch ===== Regel 48 PCT -> [[Internationale Veröffentlichung]] \\ Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die internationale Veröffentlichung von Anmeldungen.